Hebammenbedarf
Wir möchten Sie darauf hinweisen:
Das Inverkehrbringen / die Abgabe an den Endverbraucher von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ohne ärztliche Verordnung ist außerhalb der Apotheke nicht erlaubt. Für die Berufsgruppen der Ärzte und Hebammen gibt es kein Dispensierrecht, sodass die hier erworbenen Arzneimittel zwar am Patienten angewendet, aber nicht ausgehändigt / abgeben werden dürfen.