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Hebammenbedarf

Wir möchten Sie darauf hinweisen:

Das Inverkehrbringen / die Abgabe an den Endverbraucher von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ohne ärztliche Verordnung ist außerhalb der Apotheke nicht erlaubt. Für die Berufsgruppen der Ärzte und Hebammen gibt es kein Dispensierrecht, sodass die hier erworbenen Arzneimittel zwar am Patienten angewendet, aber nicht ausgehändigt / abgeben werden dürfen. 

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke. Gern beraten wir Sie zu allen Fragen rund um Ihre gewünschten Arzneimittel. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0800-4322662.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.